Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar: Die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge durch einen Schweizer Notar aus dem Kanton Basel-Stadt ist zulässig und im Handelsregister umzusetzen
Nur korrekte Anmeldungen einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen sind von der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren ausgenommen.