
Rechtsgutachten zum Motorradlärm - Rechtliche Möglichkeiten und Pflichten auf der Ebene der Normsetzung
Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes hat bestätigt, was seit langem vermutet wird und immer wieder Diskussionen befeuert:
Die unionsrechtlichen Regelungen ("Europarecht") zur Typengenehmigung sind bezüglich des Motorradlärms unzureichend.
Wenn zwischen Vorschrifts- und Wort-Case-Vorbeifahrten ein Unterschied von 10-23 dB besteht, dann spricht dies eine deutliche Sprache. Denn eine Pegeländerung von etwa 10 dB entspricht etwa einer Verdoppelung der Lautstärke.
Technische Möglichkeiten, dies in den Griff zu bekommen, gibt es - ohne dass das Motorradfahren erschwert oder gar verboten werden muss. So schlägt beispielsweise das Umweltbundesamt vor, einen Worst-Case-Malus in die Prüfwerteermittlung zu integrieren.
Entgegen mancher Auffassung lässt das Unionsrecht den Mitgliedstaaten durchaus Möglichkeiten, das Problem zu bewältigen. Das hier verlinkte Rechtsgutachten zeigt rechtliche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten auf der Ebene der Normsetzung.
Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller
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