Rechtsgutachten zum Motorradlärm - Rechtliche Möglichkeiten und Pflichten auf der Ebene der Normsetzung

Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes hat bestätigt, was seit langem vermutet wird und immer wieder Diskussionen befeuert:

Die unionsrechtlichen Regelungen ("Europarecht") zur Typengenehmigung sind bezüglich des Motorradlärms unzureichend.

Wenn zwischen Vorschrifts- und Wort-Case-Vorbeifahrten ein Unterschied von 10-23 dB besteht, dann spricht dies eine deutliche Sprache. Denn eine Pegeländerung von etwa 10 dB entspricht etwa einer Verdoppelung der Lautstärke.

Technische Möglichkeiten, dies in den Griff zu bekommen, gibt es - ohne dass das Motorradfahren erschwert oder gar verboten werden muss. So schlägt beispielsweise das Umweltbundesamt vor, einen Worst-Case-Malus in die Prüfwerteermittlung zu integrieren.

Entgegen mancher Auffassung lässt das Unionsrecht den Mitgliedstaaten durchaus Möglichkeiten, das Problem zu bewältigen. Das hier verlinkte Rechtsgutachten zeigt rechtliche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten auf der Ebene der Normsetzung.

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

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