Bundesregierung ändert "EEG Novelle 2021": Begriff "öffentliche Sicherheit" gestrichen

Die Bundesregierung hat sich nun doch dafür entschieden, den Begriff "öffentliche Sicherheit“ aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Bislang war in § 1 Abs. 5 EEG 2021 folgende Regelung vorgesehen:

 

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ [Hervorh. d. d. Verf.]

 

Wir hatten dazu ein Rechtsgutachten erstellt, das insbesondere dem Bundeswirtschaftsministerium und Bundestagsabgeordneten vorgelegt wurde. Ergebnis dieses Gutachtens vom 22. Oktober 2020 ist, dass der Gesetzentwurf zur "EEG Novelle 2021" nicht mit dem übergeordneten Unionsrecht zu vereinbaren ist. Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium darauf reagiert hatte und wir dazu Stellung genommen hatten, wurde die Sache insbesondere im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit behandelt, bevor dann die Bundesregierung die Entscheidung über die Änderung der Novelle getroffen hat.

 

Weitere Informationen finden Sie unter diesen beiden  Fundstellen.

 

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