Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserem Kollegen, Rechtsanwalt Cornelius Weiß, aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und Erfahrung in diesem Bereich die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)“ zu führen.
Cornelius Weiß ist seit 2006 bei Caemmerer Lenz in Karlsruhe als Rechtsanwalt tätig. Nach dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das der zweite Fachanwaltstitel von Herrn Kollegen Weiß.
Er ist schwerpunktmäßig im Bereich IT/Datenschutz tätig und Prokurist der CL Compliance und Datenschutz GmbH & Co. KG.
Wir gratulieren Herr Kollege Weiß sehr herzlich und freuen uns sehr mit ihm.