Zur rechtlichen Einordnung des Windatlas BW 2019

Mit dem neuen Windatlas Baden-Württemberg 2019 hat die Landesregierung eine Ausarbeitung zur Verfügung gestellt, die letztlich zu einer Verdoppelung der als windkrafttauglich angenommenen Fläche in Baden-Württemberg führt. Die auf diesem Windatlas basierende Potenzialanalyse gelangt zu 12.000 bis 20.000 möglichen Anlagenstandorten.

Was das rechtlich bedeutet und welche Bedenken insofern bestehen, ist in den folgenden Dokumenten näher ausgeführt:

CL - Zur rechtlichen Einordnung des Windatlas BW 2019

ANLAGE 1 - Ahlborn_Saur_Thorwart

ANLAGE 2 - Bielefeld

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