Weiterer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserem Partner Stefan Flaig am 21.01.2013 die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.

Rechtsanwalt Stefan Flaig ist bereits seit dem Jahre 2003 Fachanwalt für Familienrecht. Der jetzt verliehene zusätzliche Fachanwaltstitel ist eine Konsequenz aus der Tatsache, dass er neben seiner Tätigkeit im Familienrecht einen weiteren deutlichen Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht gesetzt hat.

Wir gratulieren unserem Partner zu diesem Erfolg!

 

Hartmut Wichmann

Managing Partner

 

Karlsruhe