Weitere Fachanwaltskompetenz im Bereich Erb- und Familienrecht

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserer Kollegin Swantje Schreier am 22.02.2018 nach bestandener theoretischer Prüfungen und dem Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrung die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.

Swantje Schreier ist seit 2013 Rechtsanwältin in unserer Kanzlei in Karlsruhe und ist dort im Fachbereich Erbrecht und Familienrecht tätig.

Wir gratulieren unserer Kollegin und freuen uns über diese verdiente Auszeichnung!