Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 28. Februar 2023 – B 9 S 22.1032

Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Beschluss vom 28. Februar 2023 – B 9 S 22.1032 – eine Entscheidung getroffen, die sich mit dem Spannungsfeld zwischen Windenergie und Gesundheitsschutz (Schallimmissionen) auseinandersetzt.

Es hatte sich dabei mit der Anwendung der neuen Regelung in § 31k BImSchG zu befassen, wonach der zulässige Schalleistungspegel von Windenergieanlagen unter Umständen nachts um vier 4 Dezibel höher sein darf als zulässig. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht auch zu bewerten, ob dies aufgrund der Energieversorgungskrise und wegen des Kampfs gegen den Klimawandel auch über die dafür vorgesehene Befristung hinaus zugelassen werden kann.

Das Gericht hat dies in Anknüpfung an unsere Argumentation wegen der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18 – und aufgrund des grundrechtlich fundierten Gesundheitsschutzes nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verneint. Dabei hat das Gericht auch ausgeführt, dass auch die Vorrangregelung in § 2 Satz 2 EEG, wonach erneuerbare Energien als vorrangiger Belang zu berücksichtigen sind, nichts daran ändere.

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