Verbot von Raucherabenden eines Raucherclubs durch das VG Neustadt bestätigt

Das VG Neustadt hat mit Entscheidung vom 04.02.2008, AZ: 4 L 58/08.MW, bezüglich des Rheinland-Pfälzischen Nichtrauchergesetzes entschieden, dass ein Raucherclub keine Raucherabende mehr in seinem Stammlokal veranstalten darf.

Das vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossene Nichtraucherschutzgesetz bestimmt, dass in Gaststätten ab dem 15.02.2008 nicht mehr geraucht werden darf. Lediglich in durch ortsfeste Trennwände abgetrennte Nebenräumen sei das Rauchen zulässig. Da ein solcher Nebenraum in der Gaststätte jedoch nicht vorhanden war, sondern lediglich ein Schankraum existiert, lehnte das VG Neustadt den Eilantrag des betroffenen Raucherclubs ab. Es gäbe, so das Gericht, genügend Möglichkeiten, sich an anderen Orten zum Rauchen zu treffen, so etwa in Gaststätten mit Raucherzimmern oder in privaten Tagungsräumen.

 

Dr. Rico Faller

Rechtsanwalt