Übergangsregelungen nach dem Brexit

Auch Deutschland bereitet sich weiter auf den Brexit vor, sei es nun mit oder ohne Austrittsabkommen. Der Deutsche Bundestag hat dazu am 21.02.2019 eine Vielzahl von Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union festgehalten.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, britische und deutsche Bürger von Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung zu schützen. Hier werden Leistungen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfällen koordiniert, ebenso gibt es Regelungen zur Renten- und Krankenversicherung. Entsprechende weitere Informationen finden Sie hier.

Auch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hat hier Informationen für viele  Bereichen zur Verfügung gestellt. Es sind insbesondere Informationen zum Patent und Markenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Berufsrecht für britische Rechtsanwälte, zur justiziellen Zusammenarbeit im Zivilbereich, zum Verbraucherschutz und zum Insolvenzrecht hinterlegt.

Karlsruhe

Christian Schlemmer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsfelder von Christian Schlemmer

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