Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main – 2 Ss-OWi 1059/17 – und ihre praktischen Folgen

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die bisher wohl wichtigste Gerichtsentscheidung zur persönlichen Haftung der Geldwäschebeauftragen von Bankinstituten. Sie stellt strenge Haftungsmaßstäbe für die Unverzüglichkeit von Verdachtsmeldungen auf und untersagt insbesondere weitgehend eigene Ermittlungshandlungen im Verdachtsfall. Die Entscheidung hat unmittelbaren Eingang in die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz gefunden.

Näheres dazu finden Sie im unten abrufbaren Fachbeitrag, der im CompRechtsPraktiker erschienen ist.

 

Karlsruhe, 18.03.20

Dr. Michael Pap

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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