Der „Koalitionsvertrag 2021 – 2025“ sieht Regelungen vor, die an entscheidenden Stellen gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Der „Koalitionsvertrag 2021 – 2025“ zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht verschiedene Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland vor.

Neben rechtlich unproblematischen Ansätzen sind in dem Vertrag auch einige Regelungen vorgesehen, die insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Umweltrecht der Europäischen Union erheblichen Bedenken begegnen. Deshalb hat der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) uns beauftragt, ein Rechtsgutachten in Form eines Kurzgutachtens zu erstellen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass einige zentrale Maßnahmen rechtswidrig sind und darüber hinaus auch nicht mit der Biodiversitätsstrategie der EU, die ein wesentlicher Teil des Green Deal ist, in Übereinstimmung zu bringen sind.

Hier lässt sich dies im Einzelnen nachvollziehen.

 

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

  • Öffentlicher Sektor
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Bauen und Immobilien
  • Umweltrecht
  • Energierecht
  • Unionsrecht
  • Life Science und Gesundheit