Zur Unionsrechtswidrigkeit der Gesetzesänderungen
In einem von uns erstellten Rechtsgutachten werden die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Unionsrecht näher untersucht.
Die in der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages vorgebrachte Kritik, dass die Änderungen ins völker- und unionsrechtliche Abseits führen und dass damit das Ziel des rechtssicheren Windenergieausbaus bei Beachtung des Artenschutzes bzw. des Biodiversitätsschutzes nicht erreichbar sei, kann nur bestätigt werden.
Das Rechtsgutachten erläutert dies im Einzelnen und setzt sich dabei insbesondere mit den Regelungen in § 45b BNatSchG und § 45c BNatSchG auseinander.