Rechtsanwältin Swantje Schreier, Fachanwältin für Erbrecht, ist nun auch zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Frau Rechtsanwältin Swantje Schreier, Fachanwältin für Erbrecht, wurde am 07.02.2019 die Erlaubnis erteilt, den Titel „zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)“ zu führen.

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers umfassen insbesondere die Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers, die Verwaltung des Nachlasses und die Verteilung des Nachlasses unter den Erben und Vermächtnisnehmern. Die Anordnung von Testamentsvollstreckung sollte insbesondere von Testierenden in Betracht gezogen werden, die schutzbedürftige Angehörige haben, die den Nachlass vor ungewolltem Zugriff Dritter schützen wollen oder Streit in der Familie vermeiden möchten. Auch bei großen oder komplexen Vermögenswerten oder der Absicht eine Stiftung zu gründen, ist oftmals die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Die Zertifizierung nach den Richtlinien der AGT e.V. erfolgt auf Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen im Bereich der Testamentsvollstreckung und steht auch unter der Bedingung der regelmäßigen Fortbildung auf diesem Gebiet, sodass hierdurch eine besondere Kompetenz zur Führung des Amtes des Testamentsvollstreckers gewährleistet ist.

Swantje Schreier ist seit 2013 als Rechtsanwältin an unserem Standort Karlsruhe tätig und arbeitet in unserem Team Familien- und Erbrecht. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Wir gratulieren Frau Schreier zu diesem Erfolg!

Karlsruhe, 21.02.2019