Weiterer Fachanwalt bei CL

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserem Kollegen, Rechtsanwalt Cornelius Weiß, aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und Erfahrung in diesem Bereich die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)“ zu führen.

Cornelius Weiß ist seit 2006 bei Caemmerer Lenz in Karlsruhe als Rechtsanwalt tätig. Nach dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das der zweite Fachanwaltstitel von Herrn Kollegen Weiß.

Er ist schwerpunktmäßig im Bereich IT/Datenschutz tätig und Prokurist der CL Compliance und Datenschutz GmbH & Co. KG.

Wir gratulieren Herr Kollege Weiß sehr herzlich und freuen uns sehr mit ihm.

Tätigkeitsfelder von Cornelius Weiß

  • Banken, Kapitalmarkt und Versicherungen
  • IP, IT und Datenschutz
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit