Presserechtliche Auseinandersetzung Prof. Dr. Thomas Fischer gegen Dr. Gaby Mayr beendet

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Vorsitzenden Richter am BGH Prof. Dr. Fischer und der Journalistin Dr. Gaby Mayr wegen ihrer Äußerungen zum Kommentarwerk „Fischer, StGB“ war Gegenstand einer deutschlandweiten Medienberichterstattung. Herr Prof. Fischer (vertreten durch die Rechtsanwälte Caemmerer Lenz, Dr. Michael Artner) hat Frau Dr. Mayr vor dem LG Karlsruhe äußerungsrechtlich in Anspruch genommen (LG Karlsruhe, 21 O 400/18). Mit Urteil vom 27.09.2018 hat das LG Karlsruhe dem Begehren von Herrn Prof. Fischer wegen dreier beanstandeter Äußerungen entsprochen; hinsichtlich einer Äußerung wurde die Klage abgewiesen. Auch hierüber wurde ausführlich berichtet.

Prof. Dr. Thomas Fischer und Frau Dr. Gaby Mayr haben nunmehr ihren presserechtlichen Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt: Gaby Mayr akzeptiert die drei vom LG Karlsruhe ausgesprochenen Äußerungsverbote, Thomas Fischer akzeptiert die landgerichtliche Abweisung des von ihm begehrten weiteren Äußerungsverbots. Darüber hinaus haben die Parteien Stillschweigen über den weiteren Inhalt des Vergleichs vereinbart.

Tätigkeitsfelder von Dr. Michael Artner

  • Banken, Kapitalmarkt und Versicherungen
  • IP, IT und Datenschutz
  • Life Sciences und Gesundheit
  • Unternehmen und Unternehmer