Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt Rechtsauffassung von Caemmerer Lenz und der Stadt Rheinstetten

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg) hat die Entscheidung in dem Verfahren der Stadt Rheinstetten bezüglich des Planfeststellungsbeschluss zum Polder „Bellenkopf/Rappenwört“ bekannt gegeben (Urteil vom 1. Dezember 2023 – 3 S 846/21). Der dritte Senat hat die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und dessen Nicht-Vollziehbarkeit festgestellt.


Damit hat das Gericht unserer Argumentation jedenfalls in zur Rechtswidrigkeit und zur Nicht-Vollziehbarkeit führenden Punkten bestätigt. Derzeit liegt noch keine Begründung des Urteils vor, sodass sich noch nicht sagen lässt, inwiefern das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erachtet.


Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war der Planfeststellungsbeschluss zum Polder „Bellenkopf/Rappenwört“, der zu Beginn des Jahres 2021 bekannt gegeben wurde und gegen den die Stadt Rheinstetten Klage eingereicht hatte, da diese Entscheidung die kommunalen Handlungsspielräume der Stadt Rheinstetten massiv eingeschränkt, insbesondere dadurch, dass umfangreiche Ausgleichsflächen für das Projekt in Anspruch genommen wurden – Flächen, die von der Stadt Rheinstetten dringend für andere Zwecke benötigt werden. Vertreten wurde die Stadt Rheinstetten in diesem umfangreichen und komplexen Verfahren, in dem ca. zwei Jahre schriftsätzlich und fünf Tage mündlich verhandelt wurde, durch Herrn Bürgermeister Michael Heuser. Prozessbevollmächtigt war Caemmerer Lenz durch unseren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller.


Der ca. 1000 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss und die 98 Leitz-Ordner umfassenden Antragsunterlagen und Gutachten wurden unter anderem aus folgenden Gründen angegriffen:

  • Das integrierte Rheinprogramm (IRP) wurde nicht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung angewendet.
  • Die Planung der Ökologischen Flutungen leidet an etlichen Mängeln. Insbesondere richten Sie in unbegrenzter Art und Weise mehr Schaden an, als sie nutzen.
  • Es wurden veraltete und nicht aussagekräftige Daten zugrunde gelegt, was zu fehlerhaften Abwägungsergebnissen geführt hat.
  • Alternativen zum aufwendigen und viel Raum in Anspruch nehmenden Bau von Erddämmen wurden nicht hinreichend geprüft, insbesondere nicht die Variante einer (in bereits vorhandene Erddämme eingelassenen) Spundwand.
  • Die Störfallbetrachtung ist unzureichend
  • Der ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen führende Probestau ist nicht erforderlich.

Aussagen dazu, wie der VGH Baden-Württemberg die einzelnen Themen bewertet, sind derzeit mangels Vorlage einer Begründung noch nicht möglich. Somit lassen sich auch noch keine Rückschlüsse und Folgerungen aus der Entscheidung ziehen. Es lässt sich demnach derzeit noch nicht abschätzen, inwieweit die Vorhabenplanung geändert werden muss.


Im Rahmen eines von der „Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.“ geführten Parallelverfahrens hat der Senat inhaltsgleich entschieden.

 

Hier finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Rheinstetten und der Rechtsanwälte Caemmerer Lenz vom 1. Dezember 2023.

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

  • Öffentlicher Sektor
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Bauen und Immobilien
  • Umweltrecht
  • Energierecht
  • Unionsrecht
  • Life Science und Gesundheit