Referentenentwurf mit zahlreichen Änderungen: Wohnraumschaffung, Digitalisierung, Klimaanpassung.

Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die nun als Referentenentwurf vorliegt, will die Bundesregierung Gas geben:

„Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr Digitalisierung und Beschleunigung in den Planungsverfahren und mehr Klimaschutz und Klimaanpassung im Städtebau. Ein modernes und zeitgemäßes Baurecht ist ein wesentlicher Faktor zur Beschleunigung und Steigerung der Bauaktivitäten in Deutschland“, so die Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Hier gelangen Sie zur Website des Ministeriums, auf dem das Vorhaben vorgestellt wird.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • "Bau-Turbo" (§ 246 e BauGB): Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten werden vereinfacht und beschleunigt, indem kein gesonderter Bebauungsplan erforderlich sein soll. Kommunen sollen zustimmen müssen.  
  • Aufstockungen: Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.  
  • Innenentwicklung: Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen (z. T. kein Einfügen mehr erforderlich).  
  • Sozialer Flächenbeitrag: Bei einer Baulandumlegung soll ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden. Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich, soll sie statt des Geldes eine Fläche für sozialen Wohnungsbau verlangen können.  
  • Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte: Kommunale Vorkaufsrechte nach BauGB sollen zukünftig möglich sein, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.   
  • Fristen für die Bauleitplanung: Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.  
  • Umweltprüfung und Umweltbericht: Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die Prüftiefe soll konzentriert werden.  
  • Innovationsklausel: Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können. Für die Änderung eines Bestandsplan auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.
  • Digitalisierung: Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang soll weiterhin sichergestellt sein. 
  • Stärkung der Klimaanpassung: Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches.  

 

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Bundesministerium (BMWSB), zum Referentenentwurf

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