Erlasse, Leitfäden, Hinweise und Rundschreiben verstoßen in vielen Fällen gegen die SUP-Richtlinie. Das hat Konsequenzen für künftige und bereits realisierte Projekte.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur SUP-Richtlinie vom 25. Juni 2020 – C-24/19 – ist für künftige Genehmigungen im umweltrechtlichen Bereich wegweisend und auch für bereits erteilte Genehmigungen und realisierte Projekte relevant.

Was die Entscheidung bedeutet lesen sie hier.

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

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