VGH Baden-Württemberg bestätigt insofern Rechtsauffassung der Stadt Rheinstetten und von Caemmerer Lenz

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. Dezember 2023 (3 S 846/21) die Rechtswidrigkeit und Nicht-Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt hat, hat er nun mit Beschluss vom 22. Dezember 2023 (3 S 1715/21) die Entscheidung im Rahmen des Eilverfahrens getroffen und auch begründet.


Der Verwaltungsgerichtshof hat die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses in für die Stadt Rheinstetten wichti- gen Punkten gestoppt: im Hinblick auf den Bau und die Ertüchtigung des Trenndamms HWD XXV und die Inbetrieb­nahme des Gesamtvorhabens im Übrigen. Die Vorbereitungs- und Bauarbeiten an den landseitigen Absperrdämmen XXVa und XXVI sowie dem Verbindungsdamm dürfen hingegen vorläufig fortgesetzt werden.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

  • Öffentlicher Sektor
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Bauen und Immobilien
  • Umweltrecht
  • Energierecht
  • Unionsrecht
  • Life Science und Gesundheit