
VGH Baden-Württemberg bestätigt insofern Rechtsauffassung der Stadt Rheinstetten und von Caemmerer Lenz
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. Dezember 2023 (3 S 846/21) die Rechtswidrigkeit und Nicht-Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt hat, hat er nun mit Beschluss vom 22. Dezember 2023 (3 S 1715/21) die Entscheidung im Rahmen des Eilverfahrens getroffen und auch begründet.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses in für die Stadt Rheinstetten wichti- gen Punkten gestoppt: im Hinblick auf den Bau und die Ertüchtigung des Trenndamms HWD XXV und die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens im Übrigen. Die Vorbereitungs- und Bauarbeiten an den landseitigen Absperrdämmen XXVa und XXVI sowie dem Verbindungsdamm dürfen hingegen vorläufig fortgesetzt werden.
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