Der Begriff „öffentliche Sicherheit“ im Gesetzentwurf zur "EEG Novelle 2021" im Zusammenhang mit Windenergieanlagen.

 

In der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten „EEG Novelle 2021“ ist eine unionsrechtlich höchst problematische Regelung vorgesehen; § 1 Abs. 5 EEG 2021 soll demnach wie folgt formuliert werden:

 

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ [Hervorh. d. d. Verf.]

 

In einem Rechtsgutachten haben wir die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem unionsrechtlichen (europarechtlichen) Umweltrecht geprüft. Das Ergebnis lesen Sie hier.

 

Weitere Hinweise zu diesem Gutachten finden Sie hier:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article218563728/Windkraft-An-diesem-Gutachten-koennten-die-Plaene-der-Regierung-scheitern.html

https://www.vernunftkraft.de/perfider-passus/

https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/799-26-10-2020-geplante-aenderungen-des-eeg-nicht-mit-unionsrecht-vereinbar

 

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

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