Unser Partner für Compliance und Datenschutz aus der CL-Gruppe, CL Compliance und Datenschutz GmbH & Co KG und Schleupen stellen vor: Das neue Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist unlängst in Kraft getreten und stellt Ihr Compliance-System vor neue Herausforderungen.

Unternehmen und Organisationen sowie öffentliche Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten bzw. Kommunen mit 10.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern müssen sichere interne Hinweisgebersysteme betreiben. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten ist eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.

Gerne unterstützt die Compliance und Datenschutz GmbH & Co. KG Sie und Ihr Unternehmen bzw. Ihre Kommune bei Einrichtung und Betrieb Ihres Hinweisgeber-Systems. Als externer Compliance-Officer vorwiegend mittelständischer Unternehmen, Instituten und Kommunen ist die Compliance und Datenschutz GmbH & Co. KG mit den Anforderungen und der Umsetzung bestens vertraut:

  • Wir richten interne Meldekanäle ein und halten diese vor.
  • Wir nehmen Meldungen entgegen, dokumentieren sie und bewahren sie nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.
  • Wir bestätigen fristgerecht den Eingang der Meldung.
  • Wir prüfen den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG.
  • Wir unterhalten Kontakt mit der hinweisgebenden Person.
  • Wir prüfen die Stichhaltigkeit der Meldung.
  • Wir ersuchen die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen.
  • Wir ergreifen angemessene Folgemaßnahmen (z.B. interne Untersuchungen, u.U. Verweis an andere zuständige Stellen, Abschluss oder Abgabe des Verfahrens).
  • Wir geben der hinweisgebenden Person fristgerecht Rückmeldung; diese umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.
  • Wir wahren Vertraulichkeit und halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

Bei uns erhalten Sie für jede Unternehmensgröße die passende Lösung:

        250 Mitarbeitende              250-500 Mitarbeitende                 500 - 1.000 Mitarbeitende                 1.000 Mitarbeitende        
220 € p.m. 290 € p.m. 370 € p.m. Auf Anfrage
  • Zeitkontingent: 2 Stunden monatlich. Darüber hinausgehender Aufwand wird gesondert berechnet
  • Alle Preise zzgl. USt

Mit dem branchenoffenen Melde- und Hinweisgebersystem unseres Partners Schleupen steht Ihnen ein System zur Verfügung, das die Anforderungen des HinschG erfüllt und mit wenig Aufwand implementiert werden kann.

Das Meldesystem wird Ihnen in der GRC-Cloud zur Verfügung gestellt. Schleupen betreibt Ihr Portal auf unseren Systemen und Sie nutzen automatisch immer die aktuellste Version. Eine eigene IT-Infrastruktur ist nicht notwendig. Selbstverständlich werden unsere Rechenzentren in Deutschland betrieben und sind nach der ISO-Norm 27001 zertifiziert.

             

Die Vorteile:

  • Fertige, einsatz- bereite Lösung
  • einfache und schnelle Implementierung
  • DSGVO-konform
  • branchenoffen
  • Cloud-Lösung

 

Für Ihre Dienstleistung bietet Schleupen drei verschiedene Pakete an, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst sind:

 

SMART
ab 99,- €*

BUSINESS
ab 199,- €*

BUSINESS +
Preis auf Anfrage

Wichtigsten Funktionen des Hinweisgebersystems:

  • Digitales Meldeportal
  • Standard-Meldeformular
  • Einfache Fallbearbeitung
  • Rückmeldefunktion mit Fristen gemäß gesetzl. Anforderungen

 

Erweiterte Funktionen des Hinweisgebersystems:

  • Digitales Meldeportal
  • Standard-Meldeformular
  • weitere Meldearten möglich
  • Rückmeldefunktion mit Fristen gemäß gesetzl. Anforderungen
  • jede weitere Meldeart 89,-€

Konfigurierbare Funktionen des Hinweisgebersystems:

  • Digitales Meldeportal
  • individuelles Meldeformular
  • für Konzernstrukturen geeignet
  • Integration mit anderen GRC-Themen möglich

 

ab 50 Mitarbeiter

ab 250 Mitarbeiter

ab 500 Mitarbeiter

 

Tätigkeitsfelder von Jörg Schröder

  • Unternehmen und Unternehmer
  • Internationales
  • IP, IT und Datenschutz
  • Familie, Erbe und Vermögen
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

Tätigkeitsfelder von Cornelius Weiß

  • Banken, Kapitalmarkt und Versicherungen
  • IP, IT und Datenschutz
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit