Hilfskredite wegen Covid 19 auch für KMU

Der Wirtschaftsminister hat angekündigt, dass umfangeiche Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Bei den Bankinstituten, mit denen unsere Kanzlei ständig beratend zusammenarbeitet und im Dialog steht, werden derzeit Arbeitsgruppen gebildet und interne Beratungen geführt, um wegen der neuen  Möglichkeiten einer finanziellen Überbrückung der „Corona-Krise“ möglichst schnell handlungsfähig zu sein.

Allgemein gilt, dass für Unternehmen, die wegen ihrer Kredite in „Normalbetreuung“ sind, und die nun zusätzlichen Liquiditätsbedarf ausschließlich wegen der „Corona-Krise“ haben, auch für die neuen Kreditmöglichkeiten der jeweils für das entsprechende Unternehmen zuständige Kundenbetreuer der Hausbank der richtige primäre Ansprechpartner sein wird.

Es wird damit zu rechnen sein, dass mit den neu zur Verfügung gestellten Mitteln wohl vorrangig diejenigen Unternehmen „bedient“ werden, die grundlegend gesund sind und ausschließlich durch „Corona“ nun in eine Liquiditätskrise kommen.

Ein generelles Problem ist derzeit noch, dass zwar umfangreiche Mittel über die KfW bereitgestellt werden, die Anforderungen an die Kreditvergabe und damit die Ausreichung der Mittel über die jeweilige Hausbank im Hinblick auf Kapitaldienstfähigkeit, Eigenkapitalausstattung usw., bislang noch nicht gelockert worden sind. Nach Auffassung der Kreditwirtschaft wird die Politik dies sehr schnell nachholen müssen, wenn die bereitgestellten Volumina zügig im Markt ankommen sollen.

 

Von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Überbrückungs-Hilfe ist ferner, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits eine Gesetzesregelung vorbereitet, mit der die Insolvenzantragspfliicht für betroffene Unternehmen temporär ausgesetzt werden soll. Dies geht aus der Pressemitteilung des Ministeriums vom 16.03. 2020 hervor, abrufbar unter

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

 

Hier gibt es weitere Informationen der IHK zu Liquididtätshilfen:

https://www.karlsruhe.ihk.de/coronavirus/finanzhilfen-4729038

 

Karlsruhe, den 17.03.2020

 

Dr. Michael Pap

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsfelder von Dr. Michael Pap

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