Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss unterstützt werden.

Schnelle Hilfe durch das Land Baden-Württemberg für in Not geratene Unternehmen

Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie, also ab de11.03.2020, in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Ab Mittwochabend (25. März 2020) soll ein Antrag über einen vollelektronischen Antragsprozess für gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden können, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Nähere Informationen und ab Mittwoch den Antrag finden Sie hier.

 

Gerne helfen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei allen Fragen zu Liquidität, Krediten, Störungen von vertraglichen Beziehungen oder Insolvenzantragspflichten. Kontaktieren Sie uns jederzeit per Telefon oder Email.

 

Karlsruhe, 24.03.2020

Christian Schlemmer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Tätigkeitsfelder von Christian Schlemmer

  • Arbeit und Beruf
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Unternehmen und Unternehmer
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit