Abweichungen von einschränkenden Regelungen bei der Schaffung von Wohnraum beabsichtigt

„Schneller planen, schneller genehmigen, schneller Wohnraum schaffen“, so lautet der ambitionierte Anspruch dieses Gesetzesvorhabens. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz ermöglichen, dass in Orten mit hohem Bedarf für eine befristete Zeit Bauvorhaben zügig und vor allem abweichend von bislang geltenden Regelungen realisiert werden können. „Damit können rasch Baulücken genutzt, Dächer bebaut oder brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden“, so die Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Diese Formulierung zeigt, was auch die Entwurfsfassung des Gesetzes verdeutlicht: Es geht bei diesem Bau-Turbo-Pakt nicht lediglich um die Beschleunigung von Genehmigungsvorhaben, sondern vor allen um die Ermöglichung von Wohnbauvorhaben, die nach der bisherigen Rechtslage so nicht möglich waren oder zumindest rechtlich problematisch waren. Es geht dabei auch nicht um lediglich einzelne ausgewählte Konstellationen, sondern das Gesetz setzt generell an den Wohnungsbau einschränkenden Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) oder beispielsweise in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) an. Von all diesen Vorschriften, auch von Bebauungsplänen, sollen künftig Abweichungen zugunsten der Schaffung von neuem Wohnraum möglich sein.

Das Gesetzesvorhaben bietet deshalb eine den bisherigen BauGB-Änderungen herausragende Chance für Projektierer und Bauwillige, Wohnraum abweichend von den bisherigen Vorschriften realisieren zu können.

Insbesondere in Fällen, in denen ein Bauvorhaben seitens der Baurechtsbehörde bislang abgelehnt wurde, kann diese neue Regelung helfen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Bauvorhaben mit der Begründung abgelehnt wurde,

  • dass es sich nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt oder
  • dass es im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liege oder
  • dass es den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspreche (§ 30 BauGB) oder
  • dass es zu hoch sei oder
  • dass es eine nicht überbaubare Grundstücksfläche in Anspruch nehme oder
  • dass die Grundflächenzahl oder Geschoßflächenzahl zu hoch sei.

Mit unserer Expertise und Erfahrung im Bauplanungsrecht und, sofern erforderlich, auch mit unserem Netzwerk helfen wir Ihnen, Wohnraumprojekte zielorientiert durch den Paragrafendschungel zu führen.

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