Bündnis KSC steht für die Sanierung bereit

Der Karlsruher SC befindet sich in einer extrem schwierigen finanziellen Lage. Am 15.05.2020 entscheiden die Mitglieder des Vereins, ob ein Antrag auf Insol-venz in Eigenverwaltung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit für die Karls-ruher SC GmbH & Co. KGaA gestellt werden soll. In Folge könnte auch der Karls-ruher SC e.V. in eine Insolvenz geraten. Die Verantwortlichen des KSC haben kommuniziert, bis zur Mitgliederversammlung alles zu versuchen, um die Insolvenz doch noch zu verhindern.


Das Bündnis KSC ist ein Zusammenschluss von regionalen Unternehmen, die bereit sind die zur Vermeidung der Insolvenz benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 6 Mio. EUR bereitzustellen. Die Unterstützung würde ohne eine wei-tere Verschuldung durch die Zuführung von Eigenkapital über den Kauf von Ak-tien an der Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA erfolgen.


Die Bereitschaft, sich für den KSC in dieser existentiellen Situation zu engagie-ren und einen substanziellen Beitrag zu leisten, beruht auf der Notwendigkeit, dringend erforderliche Veränderungsprozesse auf Basis eines tragfähigen Kon-zepts einzuleiten, um den KSC auf eine belastbare, zukunftsfähige Grundlage zu stellen.


Deshalb knüpft das Bündnis sein Engagement an die Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss sichergestellt sein, dass im Rahmen der au-ßergerichtlichen Entschuldung positive Vergleiche mit den Hauptgläubigern geschlossen werden. Darüber hinaus hat die Finanzierung der kommenden Spielzeiten ohne eine weitere Verschuldung zu erfolgen. Um den Neustart einzuleiten und die Bereitschaft zu einer veränderten unternehmerischen Handlungsweise zu dokumentieren, bittet das Bündnis weiterhin darum, dass Ingo Wellenreuther vor der Mitgliederversammlung am 15. Mai 2020 von seinen Ämtern als Präsident des Karlsruher SC e.V. und als Beiratsvorsitzender der Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA zurücktritt.


Es ist ausdrücklich keine Bedingung des Bündnis KSC, dass bestimmte Personen in Gremien des Vereins oder der KGaA entsprechende Positionen bzw. Ämter übernehmen. Die Nachbesetzung von möglichen Vakanzen obliegt alleine den Gremien und Mitgliedern des KSC gemäß den geltenden Satzungen.

 

Ziel bei der Umsetzung der vorgenannten Themen ist es auch und gerade, dass der KSC wieder verlässlich und berechenbar für seine Partner wird. Insbesondere sind dies Mitglieder, Fans,
Sponsoren sowie die Stadt Karlsruhe als Vertragspartner für den Stadionneubau.

 

Die Bereitschaft zur Unterstützung sowie die Voraussetzungen wurden dem KSC am 05. Mai über die Rechtsanwälte Caemmerer Lenz (Rechtsanwalt Jörg Schröder) schriftlich übermittelt.


gez. Jörg Schröder
Rechtsanwalt

 

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