Der Kommentar zum Kreditrecht mit einem Beitrag unseres Partners veröffentlicht.
Der Leiter unserer Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Artner hatte die Ehre, in der 4. Auflage des Praxiskommentars zum Darlehens- und Kreditsicherungsrecht des BGB die Kapitel zu eingeräumten und geduldeten Übeziehungsmöglichkeiten der §§ 504, 505 BGB zu verfassen! Absolut lesenswert!