Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle

Wir unterstützen unsere Mandanten umfassend, branchenspezifisch und praxisnah bei ihrem internationalen Projektgeschäft.

Wir beraten dabei sowohl bei der Erlangung von Ausfuhrgenehmigungen und Nullbescheiden als auch bei der Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorschriften.

Gerade in regulierten Branchen oder im internationalen Handelsbereich ist es für den Erfolg von Unternehmen von besonderer Bedeutung, die spezifischen, gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können hart geahndet werden. Dem exportorientierten Mittelstand stehen wir als kompetenter Partner bei außenwirtschaftsrechtlichen Fragen zur Seite. Ob es sich beispielsweise um die Einordnung von Dual-Use-Gütern und die Erlangung entsprechender Ausfuhrgenehmigungen handelt oder Tarifierungsfragen im Zusammenhang mit dem Zollrecht – wir unterstützen unseren Mandanten bei etwaigen Problemen und Aufgabenstellungen des Außenwirtschaftsrechts.

Ihr Ansprechpartner:

 

Jörg Schröder

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

 

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

Zolltarifnummern www.zolltarifnummern.de

Tätigkeitsfelder von Jörg Schröder

  • Unternehmen und Unternehmer
  • Internationales
  • IP, IT und Datenschutz
  • Familie, Erbe und Vermögen
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit