Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur SUP-Richtlinie vom 25. Juni 2020 – C-24/19 – ist für künftige Genehmigungen im umweltrechtlichen Bereich wegweisend und auch für bereits erteilte Genehmigungen und realisierte Projekte relevant.
Was die Entscheidung bedeutet lesen sie hier.