Keine neuen Prinzipalgesellschaften und Finance Branches mehr ab 2019

Mit der Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Steuervorlage 17; neu: STAF) sollen die Regelungen für kantonale Statusgesellschaften und die Bundespraxen zur Steuerausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und zu den Swiss Finance Branches abgeschafft werden.

Die Steuerreform ist zufolge Entwicklungen in der internationalen Steuerwelt für die Schweiz unausweichlich. Die Regelungen für kantonale Statusgesellschaften sind international nicht mehr anerkannt. Mit ihrer Abschaffung und derjenigen weiterer, international auf Kritik gestossene steuerliche Konzepte sollen steuerliche Wettbewerbsfähigkeit, Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Die Abschaffung der Regelungen für die kantonalen Statusgesellschaften bedingt eine Anpassung der Steuergesetzgebung. Demgegenüber können die Behörden eine Abkehr einer bisher geübten Praxis verbindlich kommunizieren.

Mit Medienmitteilung vom 15. November 2018 teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nunmehr mit, dass die ESTV die Bundespraxen betreffend Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 auf neue Unternehmen nicht mehr anwenden wird. Dieser Schritt erfolgt im Zuge der STAF.

Dr. Philipp Ziegler