Handelsklauseln auf den Punkt gebracht – Incoterms® 2010

 

Bei internationalen Warenkäufen sind sich die Parteien oft darüber im Unklaren, welche Handelsgewohnheiten im Land der jeweils anderen Partei gelten und wie Vertragsformeln ausgelegt werden. Daher hat unter anderem die Internationale Handelskammer (ICC) Standardlieferklauseln und Auslegungsregeln zu den gebräuchlichsten Vertragsformeln entwickelt, die sogenannten Incoterms. Die Incoterms bieten dem internationalen Handel eine Auswahl an standardisierten, weltweit einsetzbaren Handels- und Lieferklauseln und rationalisieren insofern auch die Vertragsgestaltung. Die Klauseln tragen den unterschiedlichen praktischen Bedürfnissen und Konstellationen Rechnung.

Incoterms ersetzen nicht die individuelle vertragliche Regelung etwa zum Eigentumsübergang, zu den Zahlungsbedingungen, zu den Folgen von Vertragsverletzungen oder zum anwendbaren Recht. Mit Incoterms können jedoch Fragen zu Liefer- oder Übergabeort, Tragung von Transport- und Zollkosten oder zur Gefahrtragung kurz und knapp geregelt werden. Die Parteien brauchen sich dabei nur auf das Kürzel der jeweiligen Klausel zu einigen, die Auslegung hierzu findet sich dann im Regelwerk der ICC.

Beispiele für Incoterm-Klauseln:

CIF: Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)

DDP: Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt)

EXW: Ex Works (ab Werk)

FOB: Free on Board (Frei an Bord)

Die ICC ist eine private Organisation, und die Incoterms stellen daher keine allgemein verbindlichen Gesetze oder Richtlinien dar. Die Parteien müssen sich somit stets auf die Anwendung der Incoterms einigen. Die Incoterms können dabei auch Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sein, wobei diesfalls darauf zu achten ist, dass die AGB rechtsgültig in den Vertrag einbezogen werden.

Am 1. Januar 2011 sind die revidierten Incoterms® 2010 der ICC in Kraft getreten. Vier bisherige Klauseln wurden gestrichen (DAF, DES, DEQ und DDU); zwei neue Klauseln, DAP (Deliverd at Place) und DAT (Delivered at Terminal), sind dazugekommen. Insgesamt gibt es jetzt 11 Klauseln. Bei den bereits bislang reglementierten Klauseln wurde teilweise der Kosten- und Gefahrenübergang neu geregelt.

Für Unternehmen, die Incoterms regelmässig in Verträgen oder in AGB zur Anwendung bringen, sollten die revidierten Incoterms® 2010 Anlass sein, die zukünftig in Verträgen verwendeten Klauseln bzw. die AGB anhand des neuen Regelwerks zu überprüfen.

Dr. Cristina von Holzen