VG Stuttgart bestätigt Entziehung der Gaststättenerlaubnis wegen Verstoß gegen Nichtraucherschutzgesetz

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass u.a. auch festgestellte Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz die Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers begründen können. Aus diesem Grund, so das VG Stuttgart, könne eine erteilte Gaststättenerlaubnis entzogen werden. In diesem Zusammenhang hat das Gericht auch darauf hingewiesen, dass das Nichtraucherschutzgesetz geltendes Recht ist und unabhängig von der Tatsache, dass es beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung gestellt ist, einzuhalten ist. Die Entscheidung verdeutlicht, dass es für einen Gaststättenbetreiber massive berufsrechtliche Folgen haben kann, wenn Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz stattfinden bzw. wenn diese geduldet werden.

Dr. Rico Faller

Rechtsanwalt