Umwandlungsrecht bei und mit Caemmerer Lenz: Größter deutscher SHK-Verbund nun auch auf zweiter Stufe erfolgreich „umgebaut“

Die SHK mit Sitz in Bruchsal ist ein Verbund unabhängiger Fachhandwerksbetriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche in Deutschland, Österreich und Luxemburg. In ihr sind über 920 Betriebe mit einem Gesamtaußenumsatz von rund 1,5 Mrd. Euro organisiert. Die Kooperation stellt ihren Mitgliedern umfassende Unterstützungsleistungen zur Verfügung und fördert den Erfahrungs- und Wissensaustausch der Handwerksunternehmer und ihrer Teams. Die Kooperationsleistungen zielen darauf ab, die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe zu sichern. Hierzu zählen: Zentralregulierung, Einkauf, Vertriebs- und Marketingberatung, Weiterbildung, Erfa-Gruppen, Online-Portale, betriebswirtschaftliche Unterstützung, Architektenleistungen, Werbung und Verkaufsförderung, eigene Kooperationsmarken.

In der jüngeren Vergangenheit war die höchst seltene Struktur einer (Einheits-)AG & Co. KG von den Gremien als nicht mehr zeitgemäß angesehen worden, zumal die Grundidee des Verbundes dem Genossenschaftsgedanken nah war. Rechtlich beraten von Caemmerer Lenz war daher bereits im Jahr 2019 die vormalige SHK Verwaltungs AG & Co KG, an der ausschließlich Handwerksbetriebe als Kommanditisten beteiligt waren, in eine Genossenschaft (SHK eG) umgewandelt worden. Nunmehr ist die 100 %-Tochter SHK Einkaufs- und Vertriebs AG, die vordem als Komplementärin fungierte und infolge der Umwandlung diese Funktion verloren hatte, – steuerlich rückwirkend per 01.01.2020 – auf die SHK eG verschmolzen worden. Mit der inzwischen vollzogenen Handelsregistereintragung wurde die Umstrukturierung des Verbunds erfolgreich abgeschlossen. Wie schon im Jahr 2019 bei der Gesellschafterversammlung der SHK Verwaltungs AG & Co KG hat Caemmerer Lenz im Jahr 2020 die Generalversammlung der SHK eG vorbereitet und begleitet, in welcher die Aufwärtsverschmelzung der AG auf die eG erneut mit den Stimmen fast aller anwesenden Mitglieder verabschiedet wurde.

Kuriosum am Rande: Die Anteilseignerversammlungen beider Jahre fanden unter besonderen Vorzeichen statt – nachdem die Versammlung in Mainz in der Rheingoldhalle beinahe einem Dachstuhlbrand zum Opfer gefallen wäre, musste die Generalversammlung der SHK eG, die ursprünglich in Düsseldorf stattfinden sollte, wegen der COVID-19-Pandemie zunächst abgesagt und zeitlich verzögert neu einberufen werden, damit sie im Sommer dann nahe Göttingen abgehalten werden konnte.

Das Umwandlungsvorhaben wurde bei uns begleitet von: RA Dr. Oliver Melber, Partner und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tätigkeitsfelder von Dr. Oliver Melber

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