Neue Handreichung des LfDI zu Videokonferenzsystemen

Am 27.10.2021 hat der LfDI eine neue Handreichung zu Videokonferenzsystemen online gestellt. Die Handreichung kann abgerufen werden unter

 

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videokonferenzsysteme/

 

Ferner kann eine mündliche Erläuterung des LfDI zu dieser Handreichung auch über den Podcast des LfDI nachgehört werden. Der entsprechende Link findet sich unter

 

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit/

 

Seit Beginn der Coronakrise haben zahlreiche mittelständische Unternehmen verstärkt Kunden- und Mitarbeiterkommunikation über Videokonferenzsysteme durchgeführt. Videokonferenzsysteme sind in den Fokus der Aufsichtsbehörden gelangt, da zahlreiche Anbieter dieser Videokonferenzsysteme ihren Sitz in „unsicheren Drittstaaten“, z. B. den USA, haben. Vielen Videokonferenzsystemen ist gemein, dass hierbei nicht nur zwischen den Teilnehmern der Videokonferenzen personenbezogene Daten ausgetauscht werden, sondern auch die Anbieter dieser Videokonferenzsysteme diese personenbezogenen Daten für eigene Zwecke verwenden. Tritt dann noch hinzu, dass diese Daten in Drittstaaten übermittelt werden, so stellen sich hier zahlreiche datenschutzrechtliche Fragestellungen.

 

In der erwähnten Orientierungshilfe möchte der LfDI Klarheit schaffen über den datenschutzkonformen Einsatz dieser – nicht mehr wegzudenkenden – Videokonferenz-systeme und – dies finden wir besonders erwähnenswert – setzt sich auch mit gängigen Anbietern dieser Videokonferenzsysteme auseinander und beurteilt deren Datenschutzkonformität sowohl rechtlich als auch technisch.

 

Den mittelständischen Unternehmen, die also verstärkt in der Zukunft auch weiterhin auf Videokonferenzsysteme setzen wollen, kann diese Orientierungshilfe einen Fingerzeig geben, nach welchen Kriterien sie sich am besten für einen Anbieter entscheiden, wenn sie sowohl den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter, ihrer Kunden oder auch sonstigen Teilnehmer an den von ihnen durchgeführten Videokonferenzen wahren wollen. Ein Blick in die einzelnen Erläuterungen des LfDI lohnt daher durchaus.

 

 

Cornelius Weiß

Rechtsanwalt

Tätigkeitsfelder von Cornelius Weiß

  • Banken, Kapitalmarkt und Versicherungen
  • IP, IT und Datenschutz
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit