Haftungsfragen bei geschlossenen Fonds

Haftungsfragen bei geschlossenen Fonds haben auch in den Jahren 2007/2008 die Lehre ebenso wie die gerichtliche und anwaltliche Praxis in intensiver Weise beschäftigt. Der Autor beleuchtet dabei einige Schwerpunkte, die in jüngster Zeit in besonderem Maße Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen gewesen sind.

Der Beitrag befasst sich zunächst mit der Frage, in welchen Konstellationen eine Haftung der Finanzierungsbank im Zusammenhang mit sogenannten Innenprovisionen in Betracht kommt, die zur Förderung des Vertriebes an Dritte bezahlt werden, ohne dass sie im Fondsprospekt (zutreffend) ausgewiesen sind.

Er wendet sich sodann der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen die sogenannte „Kick-Back“-Entscheidung des BGH vom 19.12.2006 auf die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds durch Banken anwendbar ist.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den tatbestandlichen Fragen des Haustürwiderrufes von Fondsanteilsfinanzierungen, insbesondere der sogenannten Überrumpelungskausalität.

Ein letzter Hinweis gilt schließlich der aktuellen Vorlage des II. Zivilsenates des BGH an den Europäischen Gerichtshof zu der Frage, ob die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft im Rahmen der Rechtsfolgen eines Haustürwiderrufes des Fondsbeitritts selbst mit den einschlägigen europarechtlichen Richtlinien vereinbar ist.

Hier finden Sie den kompletten Vortrag

  • Haftungsfragen bei geschlossenen Fonds

 

Karlsruhe, im Juni 2008

Dr. Michael Pap

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht