Wir haben vor dem Bundesverwaltungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt und damit eine Klärung im Umgang mit neuer EuGH-Rechtsprechung erreichen können (BVerwG, Beschl. v. 06.03.2026 – 7 B 11.25).

Auffassung des VGH Baden-Württemberg

Für eine anerkannte Umweltvereinigung haben wir ein umweltrechtliches Verfahren vor dem VGH Baden-Württemberg geführt. Während des Verfahrens (aber nachdem die Klage nach § 6 UmwRG begründet wurde) hat der EuGH eine neue Entscheidung getroffen: Urteil vom 12. September 2024 - C-66/23 24:733], Elliniki Ornithologiki -. Der VGH Baden-Württemberg war der Meinung, dass diese Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden darf, und hat deshalb die Klage abgewiesen.

Korrektur durch das BVerwG

Auf unsere Beschwerde hat das BVerwG das Urteil des VGH Baden-Württemberg nun aufgehoben: Die neue unionsrechtliche Klärung hätte berücksichtigt werden müssen.

Praxisfolgen und Fazit

Neue Entwicklungen im Unionsrecht sind zwingend zu berücksichtigen. Fehler können Verfahren komplett zurückwerfen. Die Entscheidung stärkt die Verfahrensrechte und zeigt, dass sich eine konsequente prozessuale Argumentation auch in komplexen Umweltverfahren durchsetzt.

Tätigkeitsfelder von Dr. Rico Faller

  • Öffentlicher Sektor
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Bauen und Immobilien
  • Umweltrecht
  • Energierecht
  • Unionsrecht
  • Life Science und Gesundheit