Das Wettbewerbsrecht regelt den Schutz der Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbshandlungen ihrer Mitbewerber. Das Kartellrecht dient dem Schutz des freien Wettbewerbs gegen Beschränkungen durch verbotene Kartellabsprachen oder durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Grundlage des Deutschen Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) daneben treten zahlreiche Spezialregelungen, z.B. das Heilmittelwerbegesetz und die Preisangabenverordnung.
Das Deutsche Kartellrecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt. Daneben gewinnt das Europäische Kartellrecht wegen der zunehmend grenzüberschreitenden Marktverhältnisse immer größere Bedeutung, auch im Inland.
Wettbewerbsrecht und Kartellrecht bei Caemmerer Lenz:
Caemmerer Lenz ist seit langer Zeit auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätig. Wir helfen Unternehmen insbesondere bei der Bekämpfung von irreführender Werbung, Anschwärzung, unzulässiger vergleichender Werbung, unlauterer Absatzbehinderung, unbefugter Nutzung von Geschäftsgeheimnissen und sklavischer Nachahmung durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage.
In gleicher Weise leisten wir Hilfe bei der Abwehr unberechtigter wettbewerblicher Angriffe einschließlich unbegründeter Schutzrechtsverwarnungen.
Auf dem Gebiet des Kartellrechts beraten wir insbesondere bei Vertriebsbindungen sowie der Abwehr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.