Im Regelfall beginnt unsere Beratung bereits im Vorfeld einer Entscheidung. Wir begleiten Sie, aber auch im Rahmen eines Widerspruchs- und Klageverfahrens.
Das Verwaltungsrecht umfasst nahezu jedes staatliche Handeln. Einen wichtigen Teilbereich hieraus bildet das öffentliche Baurecht, zu dem Fragen wie etwa die Entwicklung eines Baugebietes durch Bebauungsplan, die Verhandlung von städtebaulichen Verträgen genauso gehören, wie der Erhalt einer Baugenehmigung oder das Erschließungsbeitragsrecht. Wesentlichen Inhalt unserer Tätigkeit bilden auch die rechtliche Beratung im öffentlichen Fachplanungsrecht, die Klärung bodenschutzrechtlicher, denkmalschutzrechtlicher, immissionsschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und gewerberechtlicher Fragestellungen.
Wichtige Teilbereiche unserer öffentlich-rechtlichen Beratungstätigkeit, insbesondere für Städte und Gemeinden, stellen das Kommunalrecht, das Kommunalabgabenrecht, das Beamtenrecht, das Umlegungsrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, sowie all die weiteren Teilbereiche dar, in denen der Staat und die Kommunen vorwiegend mittels Bescheid oder Planfeststellungsbeschluss Entscheidungen treffen. Dabei begleiten wir einerseits Behörden, mit dem Ziel, rechtssichere und tragfähige Entscheidungen herbei zu führen und andererseits Unternehmen, Investoren und Projektentwickler, bei Umsetzung vielfältiger Investitionsvorhaben, seien diese gewerblicher oder wohnwirtschaftlicher Art, als auch Bürger mit dem Ziel, behördliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.