Das private Bau-, Architekten- und Ingenieurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten, beispielsweise das Verhältnis eines Bauherren zu seinem Architekten, Statiker oder seinem Bauunternehmen.
Caemmerer Lenz bietet dem Mandanten in diesem Rechtsgebiet umfassende Beratungsleistungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, beginnend mit der Erstellung geeigneter Vertragswerke (Bauvertrag, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag), die auf die jeweilige Baumaßnahme abgestimmt sind. Wir begleiten den baurechtlich relevanten Schriftverkehr, beraten zu vergütungs- und mängelrelevanten Fragestellungen während der Bauzeit, bereiten die Durchsetzung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen ebenso vor, wie wir für unsere Mandanten Vergütungsansprüche realisieren und Schadenersatzansprüche abwehren.
In Streitigkeiten über die Qualität einer Bauleistung empfehlen wir den geeigneten Gutachter zur Streitvermeidung, beraten unsere Mandanten aber auch im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO, wenn eine einvernehmliche Klärung von Mängelpunkten nicht möglich ist.
Die forensische Tätigkeit der Kanzlei Caemmerer Lenz ist ein weiterer Schwerpunkt. Im gesamten Spektrum gerichtlich durchgeführter Streitigkeiten (beispielsweise Vorschussklagen auf Mängelbeseitigungskosten, Schadenersatzklagen, Werklohnklagen, Honorarstreitigkeiten, Haftungsfällen) stehen wir unseren Mandanten zur Seite.