Das Presserecht befasst sich mit der Verbreitung von Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit. Gegenstand presserechtlicher Fragen ist dabei nicht nur die klassische Verbreitungsform mittels Druckerzeugnissen wie der Printmedien. Auch die Veröffentlichung von Beiträgen mittels Rundfunk, Fernsehen und in immer größerem Umfang auch durch digitale Medien wie das Internet ist nach presserechtlichen Maßstäben zu beurteilen.
Ein journalistischer Beitrag kann für denjenigen, der von der Berichterstattung betroffen ist, sowohl in wirtschaftlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht überaus nachteilige Folgen haben.
Caemmerer Lenz berät daher Privatpersonen und Unternehmen umfassend in presserechtlichen Fragen und vertritt diese außergerichtlich wie gerichtlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt zudem in der Abwehr von presserechtlichen Ansprüchen im Auftrag von Medienunternehmen und Journalisten.