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Mietrecht und Pachtrecht | Caemmerer Lenz

Der Mietvertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Die anwaltliche Beratung sollte schon zeitlich vor Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberäume anknüpfen.

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Miet- und Pachtrecht

Unterschieden wird für gewöhnlich zwischen Wohnraummiete und Geschäftsraummiete, wobei der Mietvertrag für den Vermieter rechtliche Grundlage dafür ist, mit der in seinem Eigentum befindlichen Immobilie die erwünschte Rendite zu erzielen. Für das Wohnraummietrecht gelten besondere, im allgemeinen mieterschützende Regelungen.

Ihre Ansprechpartner

Gerade im Gewerberaummietrecht ist bereits bei der Vertragsgestaltung Sorgfalt geboten.

Häufig werden Zeitmietverträge gewählt, wobei diese dem Schriftformerfordernis unterliegen. Investitionen des Mieters in die Mietsache erfordern spezielle Sicherheiten, um sich keiner Räumung im Falle einer Vermieterinsolvenz konfrontiert zu sehen. Typische

Themen im Bereich des Mietrechtes sind:

Mietpreisgestaltung, z. B. die Indexmiete, Mietminderung, Schadenersatz, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung sowie die ordentliche und fristlose Kündigung.

Caemmerer Lenz hat sich gerade in Gewerberaummietrechtsfragen spezialisiert.

Weiterführende Hinweise

 
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