Medizinrecht ist heute Gesundheitsrecht. Es betrifft nicht nur die rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient und das Berufsrecht des Arztes selbst. Daneben treten Arzneimittelrecht, Apothekenrecht, Heilmittelwerberecht und Krankenhausrecht
Caemmerer Lenz hat sich auf die juristische Beratung und Vertretung von Dienstleistern im Gesundheitssektor spezialisiert. Dazu zählen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie niedergelassene Ärzte und Arztpraxen, Apotheken und Unternehmen der Pharmabranche.
Das medizinrechtliche Team unserer Kanzlei berät und vertritt niedergelassene Ärzte und Krankenhausträger auf den Gebieten des Arzthaftungsrechts, der ärztlichen Aufklärungspflichten und der Dokumentation. Wir beraten und begleiten Praxisneugründungen, Gestaltung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften ebenso wie die Veräußerung von Arztpraxen und Apotheken. Daneben betreuen wir Ärzte und Apotheker in berufsrechtlichen Fragen sowie Pharmaunternehmen in Fragen der Arzneimittelzulassung, der Arzneimittelhaftung und der Heilmittelwerbung.
Durch eine gezielte Verstärkung unseres Teams ist unsere Beratungskapazität für alle Rechtsfragen im Bereich öffentlicher, frei-gemeinnütziger und privater Krankenhäuser, der ambulanten und stationären Nachsorge- und Pflegeeinrichtungen erweitert worden. Sie umfasst die Begleitung von Budgetverhandlungen ebenso wie von Schiedsstellenverfahren. Wir beraten in den existentiellen Fragen der staatlichen Investitionsförderung ebenso wie bei den komplexen Problemen von Versorgungsverträgen. Wir beraten bei den vielschichtigen Fragen der zunehmenden Verzahnung des ambulanten mit dem stationären Bereich wie z.B. Medizinische Versorgungszentren und Integrierte Versorgung. Und wir beraten und begleiten Krankenhäuser beim In- und Outsourcing von Leistungen, bei Kooperationen, strategischen Partnerschaften und Fusionen einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen des Kartellrechts oder des Europäischen Gemeinschaftsrechts.