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Insolvenzrecht und Sanierung | Caemmerer Lenz

Insolvenzrecht und Sanierung

Wir beraten Gläubiger und Schuldner bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen in der Krise, im Eröffnungsverfahren und im Insolvenzverfahren. Da wir keine Insolvenzverwaltungen übernehmen, beantworten wir Fragen zur Forderungsanmeldung und Feststellung zur Insolvenztabelle, zu Absonderung und Aussonderungsrechten, zum Insolvenzgeld und zum sonstigen Umfang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters. In der Krise stehen wir schuldnerischen Unternehmen bei Sanierung und Restrukturierung zur Verfügung und beraten Privatpersonen bei Ihrer Schuldenbereinigung und zur Erlangung der Restschuldbefreiung. Sollte eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht vermeidbar sein, so sind wir bei der Stellung des Insolvenzantrages behilflich oder begleiten im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Ihre Ansprechpartner

Insbesondere Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter stellen immer wieder ein Problem für Gläubiger dar, die sich eigentlich im Vorfeld der Insolvenz als gut gesichert ansahen. Voraussetzung jeder Anfechtung ist dabei eine Gläubigerbenachteiligung. Im Anschluss stellt sich dann die Frage, ob das Rechtsgeschäft oder die Sicherheit eine kongruente oder inkongruente Deckung darstellen oder ob der Insolvenzverwalter eine Insolvenzanfechtung vor dem Hintergrund einer vorsätzlichen Benachteiligung oder eine Anfechtung aufgrund unentgeltlicher Leistungen oder Eigenkapitalersatz durchführen kann. Die Insolvenzordnung sieht hier Fristen vor, die ab dem Eröffnungsantrag ansetzen. Außerdem gibt es Möglichkeiten, eine Anfechtung durch ein Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO auszuschließen.

Bei Masselosigkeit und in den meisten Insolvenzverfahren reicht das Vermögen des schuldnerischen Unternehmens nicht aus, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Wir beraten Sie, ob ein Durchgriffsanspruch gegen Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände oder eine Haftung des Insolvenzverwalters erfolgreich durchgesetzt werden können.

Weiterführende Hinweise

 
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