Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des kaufmännischen Privatrechtsverkehrs.
Das Handelsrecht befasst sich maßgeblich mit den Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander. Das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt daher zunächst Aufschluss darüber, wer überhaupt Kaufmann ist. Das Handelsrecht beschäftigt sich weiter mit der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister oder der Firmierung von Unternehmen wie dem Einzelkaufmann, der offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG). Aber auch Fragen zur Prokura oder zum Handelsvertreter werden im HGB geregelt. Daneben gehören auch Handelsgebräuche und das Handelsgewohnheitsrecht zum Handelsrecht. Darüber hinaus finden sich auch Besonderheiten zur Mängelrüge im HGB.
Seit dem 01.01.2007 sind die Eintragungen im Handelsregister auch online über das gemeinsame Registerportal der Länder einsehbar. Im gleichfalls elektronisch geführten Unternehmensregister sind rechtlich relevante Firmendaten gespeichert und online abrufbar. Im elektronischen Bundesanzeiger können Unternehmen beispielhaft Gesellschaftsbekanntmachungen und Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen vornehmen.
Gerne begleiten wir Sie bei allen rechtlichen Fragen auf Ihrem Weg zum eigenen Unternehmen und stehen Ihnen selbstverständlich auch nach der Gründung zur Seite.