Grundstücksverkehr steht in engem Zusammenhang mit Fragen des Vertriebs- und Maklerrechts, sowie der Nutzungsmöglichkeit eines Grundstückes unter dem Regime des öffentlichen Baurechts.
Im praktischen Rechtsleben sind die Rechte an Grundstücken und Erbbaurechten von großer individueller, volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Bedeutung und ein weites Arbeitsfeld. Ob es um die Begleitung des Kaufs oder die Aufteilung einer Immobilie geht, ob es um die Gestaltung von Übergabeverträgen, Erbbaurechtsverträgen oder die Ausübung eines Vorkaufsrechtes geht, wir beraten und begleiten bei Verhandlungen oder übernehmen die Vertretung in gerichtlichen Verfahren ausgerichtet an den jeweiligen Bedürfnissen. Wir sind spezialisiert auf die Themenkreise des Immobilienrechts und verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der juristischen Projektsteuerung und Grundstücksentwicklung.
Gegenstand unserer Beratung sind nicht nur Fragen des Grunderwerbs, sondern auch Fragen der Belastung eines Grundstückes mit Grunddienstbarkeiten, Hypotheken, Grundschulden, Wegerechten oder mit Baulasten aber auch des Grundstücksvertriebs.
Teilungsversteigerung, Zwangsversteigerung und das Vollstreckungsrecht hängen damit ebenso eng zusammen wie grundbuchrechtliche Fragen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich daher auf eine umfassende Beratung aller im Immobilienbereich tätigen Mandanten, seien es Investoren, Bauherren, Bauträger, Unternehmer, Projektentwickler oder Projektfinanzierer als auch von Städten und Gemeinden.