Das Gesellschaftsrecht behandelt die rechtlichen Strukturen unternehmerischen Handelns in unternehmerischen Organisationen.
Caemmerer Lenz berät und begleitet in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Gesellschaftsrecht als allgemeiner Begriff lässt heute noch weniger als früher die Vielschichtigkeit dieses Rechtsgebiets erkennen. Früher wurde darunter allgemein das Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, Kommanditgesellschaft) einerseits und andererseits das der Kapitalgesellschaften (Aktienrecht, GmbH-Recht) verstanden, wobei auf der einen Seite oftmals noch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und auf der anderen Seite das Genossenschaftsrecht mit genannt wurden. Gleichsam „übergeordnet“ wurde – vermeintlich nur für Großunternehmen – das Konzernrecht verstanden. In der Regel war dieses Verständnis im Sinne eines nationalen Gesellschaftsrechts geprägt; internationales Gesellschaftsrecht wie auch das Internationale Privatrecht erschienen eher als Randaspekte. Beispielhaft vielleicht ist die Entwicklung des deutschen Aktienrechts als einer zunächst nur großen Konzernen vorbehaltenen Materie, die mit der Einführung der sogenannten „kleinen AG“ zunächst dem Mittelstand erschlossen wurde und heute – gerade auch wegen der besonderen Bezüge zum Recht der unternehmerischen Mitbestimmung – eine besonders interessante Parallele im Recht der Europäischen Aktiengesellschaft gefunden hat. Ob Aktiengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG oder andere Rechtsformen – in der Erscheinungsform der Familiengesellschaft eröffnen sich weitere Beratungsthemen wie die Planung und Organisation der Unternehmensnachfolge oder die proaktive Vermeidung von Gesellschafterstreit oder Streitigkeiten mit Gesellschaftsorganen (Geschäftsführer, Beirat, Aufsichtsrat). In mittleren und größeren Unternehmen spielt die Beratung der Geschäftsleiter (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) und von Aufsichtsräten, gerade auch im Zusammenspiel mit anderen rechtlichen Spezialgebieten (Insolvenzrecht, Organhaftung, Compliance, Steuerrecht, Arbeitsrecht u.v.a.) eine immer wichtigere Rolle. - Gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von Freiberuflern, deren Berufsrechte sich in den letzten Jahren zunehmend dereguliert und liberalisiert wurden, zählen gleichfalls zum Spektrum gesellschaftsrechtlicher Beratungstätigkeit, zunehmend auch zu den Themen der Partnerschaftsgesellschaft und der Freiberufler-GmbH (Ärzte-GmbH, Ingenieur-GmbH, Steuerberater-GmbH und andere).
Wer als Kanzlei wie Caemmerer Lenz heute Gesellschaftsrecht als Beratungsfeld mit besonderer Expertise anbietet, versteht Gesellschaftsrecht als integrierte Beratungsdisziplin, die sich mit praktisch allen Belangen modernen Unternehmertums vernetzt ansieht. Folgerichtigerweise gehören dazu in einem zusammenwachsenden Europa auch die grenzüberschreitende Beratung und die Beratung im deutschen wie auch im die deutschen Grenzen überschreitenden Umwandlungsrecht, in der Restrukturierung von Unternehmen außerhalb des Umwandlungsrechts, in der fachübergreifenden Beratung von Unternehmen durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit dem Ziel steuerlicher Optimierung und Verbesserung, dem Aufbau bzw. dem Ausbau von Unternehmensgruppen, letzteres gerade auch unter Berücksichtigung von Konzern- und Konzernhaftungsrecht.
Hohe Bedeutung hat in diesem Zusammenhang natürlich auch die Beratung beim Kauf von Unternehmen bzw. beim Verkauf von Unternehmen („M&A“ – Mergers & Acquisitions), dies regelmäßig im Zusammenwirken mit Beratungsunternehmen für M & A bzw. Unternehmensfinanzierung (corporate fianance). Innerhalb der typischen Veräußerungsformen „asset deal“ und „share deal“ spielen dabei auch Misch- oder Sonderformen (Kauf von Betriebsteilen - „carve out“ – Kauf aus einer Insolvenzmasse) eine zunehmende Rolle. In der Natur der Sache liegt es dabei, dass die Tätigkeit im Rahmen solcher Mandate heute auch die Beratung bei der Akquisitionsfinanzierung mit einzuschließen hat – unter Verwendung moderner Finanzierungsalternativen wie Mezzaninkapital oder strukturierter Finanzierungen.
In der wachstumsstarken, innovativen und zukunftsorientierten Technologieregion Karlsruhe, bietet Caemmerer Lenz auch die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung für Existenzgründer an; die Gründung von Gesellschaften und Unternehmen („start up“) unterstützen wir vom Anbeginn an. Die Beratung der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Gesellschaftsrechtsteam von Caemmerer Lenz wirkt auf diese Weise als interdisziplinäre Beratung für Unternehmen und Unternehmer im Zusammenwirken mit Banken, Unternehmensberatern und auch anderen Spezialisten für Unternehmungsfinanzierung.