Das Bankrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden. Es enthält ferner Vorschriften über die staatliche Bankenaufsicht. Das Kapitalmarktrecht bildet den rechtlichen Rahmen für Wertpapierdienstleistungen und Kapitalanlagen aller Art.
Der Bankkunde tritt dem Kreditinstitut einerseits als Kreditnehmer, andererseits als Kapitalanleger gegenüber. Beide Bereiche sind heute Gegenstand komplexer gesetzlicher Regelungen, die zunehmend europarechtlich durchdrungen werden, sowie umfangreicher Rechtsprechung. Dies gilt vor allem auf den Feldern des Verbraucherkredites, des Haustürwiderrufes sowie der Anlageberatung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung.
Caemmerer Lenz hat sich auf die juristische Beratung und Vertretung von Kreditinstituten aller Art auf sämtlichen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert.
Neben Fragen des Zahlungsverkehrs und der Kreditsicherung steht in den vergangenen Jahren die Rechtsverteidigung von Banken und Bausparkassen gegenüber Rückabwicklungsverlangen von Kreditnehmern und Kapitalanlegern im Vordergrund, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen durch Realkredit oder mit der Finanzierung von Beteiligungen an geschlossenen / offenen Immobilienfonds oder Aktienfonds.
Die Tätigkeit unseres standortsübergreifenden Bankrechtsteams in zahlreichen Großverfahrenskomplexen hat maßgeblich zur Prägung der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Risikoaufklärung und zum Haustürwiderruf von Darlehensverträgen beigetragen. Daneben tritt die Beratung und Vertretung inländischer und ausländischer Kreditinstitute auf den Feldern der Anlageberatung, der Vermögensverwaltung, der Prospekthaftung und der Finanzdienstleistungsaufsicht.