Ob Sie Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstand, Leitender Angestellter oder Arbeitnehmer sind –wir beraten Sie in allen auftretenden rechtlichen Fragen. Vom Abschluss eines Arbeitsvertrages oder Dienstvertrages bis hin zu Versetzungen, Kündigungen oder Änderungskündigungen, bei Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträgen sowie bei der Aushandlung von Abfindungen und beim Outplacement sind wir gerne für Sie tätig.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Begleitung von Unternehmen im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen sowie im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat, insbesondere bei Unternehmensverkäufen, Betriebsübergängen und Outsourcing-Maßnahmen, ferner bei allen Fragen der Mitbestimmung. Hier wie auch bei der Beratung im Individualarbeitsrecht geht es vor allem darum, gerichtliche Verfahren, wie Kündigungsschutzverfahren oder Beschlussverfahren, nach Möglichkeit zu vermeiden.