Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat unserem Sozius Cornelius Weiß am 05.12.2011 die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen. Rechtsanwalt Cornelius Weiß war seit 2006 zunächst an unserem Standort in Karlsruhe im Team Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat dort vor allem Prozessverfahren für Banken und Bausparkassen betreut. Seit 2009 übt er diese Tätigkeiten und auch die Beratung und Vertretung auf anderen Rechtsgebieten an unserem Standort Mannheim aus, wobei er standortübergreifend seine Rechtskenntnisse und seine Prozesserfahrung auch weiterhin dem Standort Karlsruhe zur Verfügung stellt.
Wir freuen uns über diesen Erfolg!
Hartmut Wichmann
Managing Partner
Karlsruhe